NACHHALTIGKEIT WIRD GEFÖRDERT

Wir bei Constant Energy sind für Sie bemüht, immer Up-to-Date zu sein.

Egal ob vom Land, Bund oder vielleicht sogar Ihre örtliche Gemeinde, wir unterstützen Sie bei Ihren Förderansuchen und geben hierbei wichtige Informationen an Sie weiter.

Wir können Ihnen genau sagen für welche Unterstützungen Sie in Frage kommen.

Holen Sie sich Ihren Vorteil bei Ihrer Photovoltaik Anlage, sowie für Ihr Stromspeicher System.

Investieren Sie und sparen Sie langfristig Kosten.

Lassen Sie uns gemeinsam den Weg gehen, Ihr Objekt Kosteneffizient in ein Kraft-Werk umzuwandeln, damit auch Sie nachhaltig Strom produzieren können.

Klien Förderung 2020-2022 !

Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis 50 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen.

Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Unterstützung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

  • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
  • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
  • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

Eine Anlage mit 40 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 10 x 200 Euro + 20 x 150 Euro = 7500 Euro.

Ömag

Tarif Förderung

Die Tarifförderung für Photovoltaikanlagen wird im Jahr 2021 vergeben als Kombination aus:

  • Einmalzuschuss: Max. 250 €/kWp, max. 30% der Errichtungskosten
  • Erhöhter Einspeisetarif: 7,06 Cent/kWh, 13 Jahre Förderlaufzeit

Beide Teile können nur in Kombination beantragt werden.

Photovoltaik Förderung

Fördergegenstand Maximale Fördersätze
Photovoltaikanlage bis 100 kWp Max. 250 €/kWp Max. 30% der Errichtungskosten
Photovoltaikanlage >100 bis 500 kWp Max. 200 €/kWp

Speicher Förderung

Stromspeicher bis 50 kWh Max. 200 €/kWh

ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ (EAG)

Mit einem halben Jahr Verzögerung wurde kürzlich das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) im Parlament beschlossen. 

Was ist NEU? Kurzzusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch das EAG:

  • Jährlich angestrebter Zubau einer PV-Erzeugung von 1.100 GWh/Jahr
  • Mögliche Erweiterung von bestehenden Anlagen über 200 kW, ohne Verlust der bestehenden Tarifförderung –  Möglich erst mit Freigabe der Europäischen Kommission
  • Auch größere Anlagen werden wieder gefördert
  • Förderung des Ausbaus über folgende zwei Fördersysteme:
    • mind. 60 Mio. Euro/Jahr für Investitionszuschüsse für Anlagen bis 1.000 kWp und Stromspeicher, Zuschlag für  innovative Anlagen von + 30 % (§ 56)
    • mind. 700 MW/Jahr über die Marktprämie auf eingespeisten Strom für Anlagen ab 10 kWp (§ 10-34; § 45-47) 
  • Ausweitung der Flächen die für PV genutzt werden können (siehe v.a. Abänderungsantrag § 33 und § 56)
  • Ermöglichung von Energiegemeinschaften (§ 16b und § 16c ElWOG – zu finden unter EAG Artikel 3)
  • Erleichterung bei Netzanschluss von Anlagen bis 20 kW (§ 17a ElWOG – zu finden ihm EAG unter Artikel 3)
  • Einführung pauschaler Netzzutrittsgebühren (§ 54 ElWOG – zu finden im EAG unter Artikel 3